Cyber Resilience Act (CRA)

CRA-Fristen: Wann gilt der Cyber Resilience Act?

Der Cyber Resilience Act (Verordnung (EU) 2024/2847) gilt gestuft. Dieser Überblick zeigt die wichtigsten CRA-Fristen – und was Hersteller bis dahin sinnvoll vorbereiten.

Kurzfakten

Die wichtigsten CRA-Termine

Maßgeblich ist immer der offizielle Verordnungstext; regulatorische Entwicklungen und nationale Durchführung sind fortlaufend zu prüfen.

Verordnung
(EU) 2024/2847 (Cyber Resilience Act)
In Kraft seit
10. Dezember 2024
Meldepflichten
ab 11. September 2026
Hauptpflichten
ab 11. Dezember 2027
  1. jetzt

    Produktliste und Rollen sortieren

    Nicht erst kurz vor 2026 zusammensuchen: Produkte, Versionen, Komponenten und Verantwortliche in einer Übersicht sammeln.

  2. bis 09/2026

    Meldeprüfung üben

    Eingangskanal, Erstbewertung, Eskalation und 24h-/72h-Referenzpunkte vor dem ersten echten Fall testen.

  3. bis 12/2027

    Nachweise belastbar machen

    Maßnahmen, Freigaben und Dokumentationsverweise nachvollziehbar ablegen.

Zeitstrahl

Der CRA-Fahrplan im Detail

Von Inkrafttreten über die Meldepflichten bis zur Anwendbarkeit der übrigen Hauptpflichten.

  1. 10. Dezember 2024

    Verordnung in Kraft getreten

    Die Verordnung (EU) 2024/2847 ist in Kraft getreten. Ab hier laufen die gestuften Übergangsfristen.

  2. 11. Juni 2026

    Regeln für notifizierte Stellen

    Die Bestimmungen zur Benennung und Tätigkeit notifizierter Stellen (Konformitätsbewertung) werden anwendbar.

  3. 11. September 2026

    Meldepflichten werden anwendbar

    Die CRA-Meldepflichten werden ab diesem Zeitpunkt anwendbar. Ob ein konkreter Sachverhalt meldepflichtig ist, bleibt anhand der gesetzlichen Kriterien einzelfallabhängig zu prüfen.

  4. 11. Dezember 2026

    Notifizierte Stellen verfügbar

    EU-seitiger Zielpunkt für eine ausreichende Zahl notifizierter Stellen; kein eigener Herstellerstichtag. Für betroffene Produktklassen sollte ein möglicher Bedarf an notifizierter Stelle früh eingeplant werden.

  5. 11. Dezember 2027

    Übrige Hauptpflichten werden anwendbar

    Ab diesem Zeitpunkt werden die übrigen Hauptpflichten anwendbar. Dazu gehören – je nach Produkt und Rolle – insbesondere grundlegende Anforderungen, technische Dokumentation, Konformitätsbewertung und CE-Bezug.

Vorbereitung nach Phasen

Was bis wann zu tun ist

Die Fristen werden handhabbar, wenn früh klar ist, welche Produkte betroffen sein können, wer im Ernstfall entscheidet und wo Nachweise gepflegt werden.

jetzt

Anwendungsbereich, Rollen und Produkte klären

Früh prüfen, welche Produkte mit digitalen Elementen betroffen sein können, wer die Herstellerrolle trägt und wie Produkte, Komponenten und Support zusammenhängen.

bis 09/2026

Meldeprozess aufsetzen

Internen Prozess für Schwachstellen und Vorfälle mit 24h-/72h-Referenzpunkten, Eskalationswegen und Nachweisführung vorbereiten, bevor die CRA-Meldepflichten anwendbar werden.

bis 12/2027

Konformitätsarbeit und Nachweise vorbereiten

Technische Dokumentation, Produktsicherheitsanforderungen, Konformitätsbewertung und CE-Bezug fachlich vorbereiten und nachvollziehbar steuern.

CRA-Vorbereitung früh und Office-nah strukturieren

Das CRA-Dokumentationskit liefert eine deutschsprachige Word-/Excel-Arbeitsgrundlage, um Anwendungsbereich, Rollen, Meldeprozess, Maßnahmen und Nachweise rechtzeitig auf denselben Stand zu bringen.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zu den CRA-Fristen

Kurzantworten zu Geltung, Meldepflichten und Übergangsfristen.

Ab wann werden die übrigen Hauptpflichten anwendbar?

Ab dem 11. Dezember 2027 werden die übrigen Hauptpflichten anwendbar. Dazu gehören – je nach Produkt und Rolle – insbesondere grundlegende Cybersicherheitsanforderungen, technische Dokumentation, Konformitätsbewertung und CE-Bezug. Die Verordnung selbst ist bereits Ende 2024 in Kraft getreten.

Was gilt ab dem 11. September 2026?

Ab dem 11. September 2026 werden die CRA-Meldepflichten anwendbar. Aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle können nach dem CRA meldepflichtig sein, wenn die gesetzlichen Kriterien erfüllt sind. Meldungen erfolgen dann über die CRA Single Reporting Platform an den zuständigen CSIRT; ENISA wird gemäß CRA einbezogen.

Gibt es eine Übergangsfrist beim CRA?

Ja. Der CRA gilt gestuft: Nach dem Inkrafttreten Ende 2024 werden die CRA-Meldepflichten am 11. September 2026 und die übrigen Hauptpflichten am 11. Dezember 2027 anwendbar. Maßgeblich ist immer der offizielle Verordnungstext.

Quellen: Verordnung (EU) 2024/2847 / EUR-Lex BSI - Cyber Resilience Act EU-Kommission - Cyber Resilience Act Einordnung aus organisatorischer Sicht; keine Rechtsberatung, technische Produktprüfung oder Konformitätsbewertung.