Cyber Resilience Act (CRA)

CRA-Meldepflicht: die 24h-/72h-Fristen erklärt

Orientierung zu 24h-/72h-Referenzpunkten, Erstbewertung, Eskalation und Nachweisführung. Ob ein Sachverhalt meldepflichtig ist, bleibt einzelfallabhängig zu prüfen.

Kurzfakten

Die Meldelogik auf einen Blick

Maßgeblich ist immer der offizielle Verordnungstext; regulatorische Entwicklungen und nationale Durchführung sind fortlaufend zu prüfen.

Anwendbar ab
11. September 2026
Frühwarnung
binnen 24 Stunden
Meldung
binnen 72 Stunden
Abschlussbericht
14 Tage (Schwachstellen) bzw. 1 Monat (Vorfälle)
Meldeweg
CRA Single Reporting Platform an den zuständigen CSIRT; ENISA wird einbezogen

Beispielsituation

Vom Hinweis zur internen Entscheidung

Bei echten Hinweisen zählt nicht nur die Uhrzeit. Produktbezug, Erstbewertung, Eskalation und Nachweisverweis müssen ohne Suchlauf zusammenpassen.

  1. Tag 0

    Security-Hinweis erfassen

    Quelle, Zeitpunkt, betroffene Version und Produktbezug werden erfasst.

  2. erste Stunden

    Technische Erstbewertung läuft

    Aktive Ausnutzung, Schwere, betroffene Funktionen und Rückfragen werden geprüft.

  3. 24h/72h

    Melderelevanz wird entschieden

    Fachliche Eskalation, Entscheidung, Maßnahme und Nachweisverweis werden festgehalten.

Auslöser

Welche Ereignisse können unter die CRA-Meldepflicht fallen?

In Betracht kommen insbesondere zwei Ereignisarten rund um Produkte mit digitalen Elementen. Die konkrete Einordnung bleibt einzelfallabhängig.

Aktiv ausgenutzte Schwachstellen

Schwachstellen in einem Produkt mit digitalen Elementen, die nachweislich aktiv für Angriffe ausgenutzt werden und bei Vorliegen der gesetzlichen Kriterien CRA-melderelevant sein können.

Schwerwiegende Sicherheitsvorfälle

Vorfälle, die die Fähigkeit eines Produkts beeinträchtigen oder beeinträchtigen können, die Verfügbarkeit, Authentizität, Integrität oder Vertraulichkeit wichtiger Daten oder Funktionen zu schützen, oder die zur Einführung beziehungsweise Ausführung schädlichen Codes führen oder führen können. Die konkrete Einordnung bleibt einzelfallabhängig.

Fristen

Die drei Stufen: 24h, 72h, Abschlussbericht

Für aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Vorfälle sieht der CRA gestufte Meldefristen über die CRA Single Reporting Platform an den zuständigen CSIRT vor; ENISA wird gemäß CRA einbezogen.

  1. max. 24 Stunden

    Frühwarnung

    Erste Frühwarnung nach Kenntnis einer aktiv ausgenutzten Schwachstelle oder eines schwerwiegenden Vorfalls.

  2. max. 72 Stunden

    Meldung

    Meldung mit weiteren Angaben zu Schwachstelle bzw. Vorfall und den ergriffenen Maßnahmen.

  3. 14 Tage / 1 Monat

    Abschlussbericht

    Abschlussbericht: bei Schwachstellen binnen 14 Tagen, nachdem eine Abhilfemaßnahme verfügbar ist – bei schwerwiegenden Vorfällen binnen eines Monats nach der 72h-Meldung.

Intern vorbereiten

Interne Meldeprüfung vorbereiten, bevor die Frist läuft

Die 24h-/72h-Fristen lassen sich nur steuern, wenn vorab klar ist, wo Hinweise eingehen, wer bewertet, wer entscheidet und wo der Nachweis landet.

  1. Hinweis aufnehmen

    Eingangskanal, Produktbezug, Zeitpunkt und Quelle erfassen.

  2. Erstbewertung starten

    Aktiv ausgenutzte Schwachstelle oder schwerwiegender Vorfall? Technische Klärung anstoßen.

  3. Eskalation & Entscheidung

    Verantwortliche Rollen, Freigabeweg und mögliche CRA-Melderelevanz intern prüfen.

  4. Nachweis & Wiedervorlage

    Entscheidung, Maßnahmen, Fristen und Nachweisverlauf dokumentieren.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur CRA-Meldepflicht

Kurzantworten zu Inhalt, Fristen und Empfängern der Meldungen.

Welche Ereignisse können nach dem CRA meldepflichtig sein?

Aktiv ausgenutzte Schwachstellen in Produkten mit digitalen Elementen sowie schwerwiegende Sicherheitsvorfälle können nach dem CRA meldepflichtig sein, wenn die gesetzlichen Kriterien erfüllt sind. Ob dies im konkreten Fall zutrifft, bleibt einzelfallabhängig zu prüfen.

Wie schnell muss ein Vorfall nach dem CRA gemeldet werden?

Der CRA sieht eine gestufte Logik vor: eine Frühwarnung binnen 24 Stunden, eine ausführlichere Meldung binnen 72 Stunden und einen Abschlussbericht. Bei aktiv ausgenutzten Schwachstellen ist dieser binnen 14 Tagen nach Verfügbarkeit einer Abhilfemaßnahme fällig, bei schwerwiegenden Vorfällen binnen eines Monats nach der 72h-Meldung.

An wen werden CRA-Vorfälle gemeldet?

Meldungen erfolgen über die CRA Single Reporting Platform an den zuständigen CSIRT; ENISA wird gemäß CRA einbezogen. Die konkrete Zuständigkeit richtet sich nach dem offiziellen Verordnungstext und seiner Umsetzung.

Quellen: Verordnung (EU) 2024/2847 / EUR-Lex BSI - Cyber Resilience Act EU-Kommission - Reporting obligations Einordnung aus organisatorischer Sicht; keine Rechtsberatung, technische Produktprüfung oder Konformitätsbewertung. Ob ein konkreter Sachverhalt meldepflichtig ist, bleibt anhand der gesetzlichen Kriterien einzelfallabhängig zu prüfen.